Compliance und Drittanbieter-Risiken
Prüfungsrechtsklausel (right-to-audit clause)
Eine Prüfungsrechtsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die das Recht einräumt, die Sicherheits- und Compliance-Kontrollen eines Anbieters zu überprüfen, entweder selbst oder über einen Auditor. Sie wird im Voraus vereinbart, weil der Anbieter sonst später zu Recht Einspruch gegen ein Audit erheben könnte, was die Überwachung des Dritten unmöglich machen würde.
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